Für alle Motorrad- und Autofahrer bringt das Jahr 2013 wieder Neuerungen im Verkehrsrecht.
Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
– Verlängerung der Kfz Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge auf 10 Jahre. Bislang waren es 5 Jahre.
– Die Förderung von Partikelfilter verlängert sich bis Ende 2013, jedoch verkürzt sich der Zuschuss um 70,00 Euro auf 260,00 Euro.
– Bis zum 31. Dezember 2013 gilt eine einmalige und befristete Kfz Steuerbefreiung in Höhe von maximal 150,00 Euro für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm 6.
– Die Führerschein-Laufzeit wird auf 15 Jahre begrenzt. Bereits erteilte Führerscheine bleiben bis zum Jahr 2033 gültig.
– Verschärfung zahlreicher Umweltzonen sowie Ausweitung neuer Umweltzonen in Mainz, Mönchengladbach und Wiesbaden.
– Die Bußgelder für das Überziehen der Parkdauer werden teurer.
– Die Winterreifenpflicht wird endgültig festgeschrieben. Zur Pflicht wird bei Schneematsch, Glatteis, Schnee-, Eis- oder Reifglätte Winterreifen zu verwenden, die das M+S-Symbol aufweisen.
– Motorradfahrer dürfen am Tag wahlweise mit eingeschalteten Tagfahrleuchten oder Abblendlicht unterwegs sein. Bei schlechten Sichtverhältnissen oder Dunkelheit muss allerdings das Abblendlicht eingeschaltet werden.
– Die Bestimmungen für motorisierte Zweiräder ändert sich, und zwar wird die beschränkte Motorradklasse als Klasse A2 (Mindestalter 18 Jahre) zu einer eigenständige Fahrerlaubnisklasse, die sich nicht mehr automatisch nach 2 Jahren zur unbeschränkten Führerscheinklasse A erweiteren lässt.
– Im Bundeskartellamt wird die Markttransparenzstelle eingerichtet. Das bedeutet, Sie können sich so laufend über aktuelle Kraftstoffpreise im Netz informieren.
– Beendigung des Fernverkehr-Monopols der Deutschen Bahn. Künftig können zwischen allen deutschen Städten Fernbusse verkehren.
– Die deutschen Autoversicherer werden nach dem Verbot geschlechterspezifischer Versicherungstarife zukünftig nur noch Unisex-Tarife anbieten. Der Haftpflicht-Versicherungsschutz für Frauen kann dadurch teurer werden.
– Unter die Rubrik Fahrräder fallen ab 2013 E-Bikes bis 25 km/h und 250 Watt, wenn diese über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen.
Alle Angaben ohne Gewähr
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