Über 600. 000 Oldtimer mit über 30 Jahren auf dem Buckel sind hierzulande unterwegs, die Hälfte davon trägt das begehrte H-Kennzeichen. Ein guter Pflegezustand zahlt sich bei Ü30-Fahrzeugen finanziell aus. Besonders bei hubraumstarken Modellen macht sich die Steuerersparnis bemerkbar.
85 Prozent dieser Fahrzeuge zwischen 30 Jahren und 40 Jahren bestehen die Hauptuntersuchung beim ersten Anlauf, und sind damit besser in Schuss als viele jüngere Automodelle. Ein Drittel der Youngtimer zwischen 20 Jahren und 30 Jahren erhält dagegen zunächst keine Prüfplakette. Das ist das Ergebnis der Mängelauswertung der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ).
Der gute Zustand vieler Oldtimer ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass sie meist nicht mehr im Alltagsbetrieb zum Einsatz kommen. Im Winter stehen viele Klassiker wohlbehütet in der Garage. Es zeigt sich aber unabhängig davon, dass die Besitzer ihren Schätzchen ein hohes Maß an Pflege und Wartung zukommen lassen; „ganz im Gegensatz zu den Haltern vieler im Alltag genutzten Gebrauchsfahrzeuge“, sagt GTÜ-Oldtimerexperte Peter Deuschle.
Die großen Unterschiede zwischen den Altersklassen macht die aktuelle Mängelstatistik deutlich. 45 Prozent der bis zu neunjährigen Fahrzeuge sind mit Mängeln unterwegs. Bei einem Alter von zehn Jahren bis 19 Jahren steigt die Mängelquote dann erheblich auf etwa 62 Prozent. Noch höher liegt die Quote bei den 20-Jährigen bis 29-Jährigen. Hier sind 75 Prozent der Pkw mit Mängeln unterwegs. Mit dem Erreichen des Oldtimer-Alters wandelt sich das Bild dann jedoch erheblich. Die Mängelquote sinkt schlagartig auf nur noch 50 Prozent. Hier stellen die Prüfer „erhebliche Mängel“ nur bei 15 Prozent der Autos fest. Diese Werte finden sich sonst nur bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von sieben Jahren.
Bei den Ü30-Fahrzeugen zahlt sich ein guter Pflegezustand auch finanziell aus. Denn erst dieser berechtigt in Verbindung mit einem originalgetreuen oder zeitgenössischen Zustand zum begehrten H-Kennzeichen, das die Kfz-Zulassungsstelle ausstellt. Der Halter zahlt dann jährlich eine Steuerpauschale von 191 Euro, wodurch sich besonders bei hubraumstarken Modellen eine erhebliche Steuerersparnis ergibt. Damit unterstützt der Gesetzgeber den Oldtimerbesitzer beim Erhalt seines Fahrzeuges. Ein Blick auf die Statistik zeigt: offensichtlich mit Erfolg. ts/mid
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