Spesen – Verpflegungsmehraufwand 2024/ 2025
Wie hoch sind die Pauschalbeträge für Spesen?
Hier finden Sie die aktuellen Verpflegungspauschalen und Spesensätze auf einen Blick. Für betriebliche bzw. berufliche Auswärtstätigkeiten in Deutschland gibt es nach der Reisekostenreform steuerrechtlich nur noch zwei Verpflegungspauschalen.
Falls Sie auch des Öfteren länger unterwegs sind, kennen Sie das, die Kosten für Verpflegung oder Übernachtungen fallen nicht gerade niedrig aus. Diese Aufwendungen, beispielsweise für Essen und Getränke in Gaststätten, Taxi-und Telefongebühren, Gebühren für Toiletten- und Duschräume können Sie als Spesen geltend machen.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, müssen Sie die Höhe der Spesen im Arbeitsvertrag vereinbaren, denn ohne eine schriftliche Vereinbarung haben Sie leider kein Recht auf Auszahlung der Reisekosten. Ab einer bestimmten Abwesenheitsdauer vom eigentlichen Standort kann Ihr Arbeitgeber die anfallenden Mehraufwendungen bis zu einem festgelegten gesetzlichen Pauschbetrag steuerfrei und ohne Einzelnachweis erstatten. Bekommen Sie mehr als die gesetzlichen Freibeträge, müssen Sie oder Ihr Arbeitgeber den Mehrbetrag versteuern.
Bekommen Sie gar keine Spesen von Ihrem Arbeitgeber bzw. bei Selbständigkeit, können Sie die Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen, vorausgesetzt ist die Vorlage der entsprechende Belege und Nachweise. Der Verpflegungsmehraufwand ist nur steuerlich absetzbar, wenn dieser geschäftlich bzw. beruflich erfolgte.
Spesen 2024 im Ausland
Wie hoch sind die Spesen im Ausland 2024?
Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten ab 01. Januar 2024 liegen vor.
Unter anderem haben sich die Pauschbeträge für die Übernachtungskosten ab 01. Januar 2024 in den nachfolgenden Ländern geändert:
Australien, Brasilien, China, Dominikanische Republik, Dschibuti, Fidschi, Finnland, Georgien, Guinea, Italien, Jamaika, Japan, Kamerun, Kanada, Verde, Kuba, Laos, Libanon, Madagaskar, Marokko, Mauritius, Mongolei, Mosambik, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Paraguay, Philippinen, Sierra Leone, Spanien, Sri Lanka, Südsudan, Trinidad und Tobago, Tschad, Tunesien, Vatikanstaat und Zentralafrikanische Republik.
Eine Übersicht der Auslandspauschalen 2024 finden Sie hier:
>>> Spesen 2024 <<<
Verpflegungsmehraufwand 2024 im Inland
Wie hoch sind die Spesensätze in Deutschland 2024?
Für Geschäftsreisen im Inland haben sich die Pauschbeträge verändert.
Die große Verpflegungspauschale liegt bei 30 Euro.
Für die kleine Pauschale für 8 bis 24 Stunden Abwesenheit können 15 Euro angesetzt werden.
Nachfolgend die Spesensätze für Deutschland:
Im Inland werden erstattet bei
– Dienstreisen
bis 8 Stunden 0,00 Euro
– 1-tägigen Geschäftsreisen über 8 Stunden sowie für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen beruflichen Auswärtstätigkeiten
8 bis 24 Stunden 15,00 Euro
– für volle Tage bei Dienstreisen von über 24 Stunden
ab 24 Stunden 30,00 Euro
Wie hoch sind die Spesen 2025?
Sobald uns die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand für das Jahr 2025 vorliegen, werden wir diese umgehend auf unsere Webseite ergänzen.
Rückblick:
Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01. Januar 2022:
Das Bundesministerium hat deutlich früher als sonst die Spesensätze und Verpflegungspauschale ab 01. Januar 2022 veröffentlicht.
Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 01. Januar 2022 nicht neu festgesetzt.
Die zum 01. Januar 2021 veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.
Wie hoch sind die Sachbezüge 2022 im Inland?
Für kostenlose oder verbilligte Verpflegung hat der Fiskus Sachbezugswerte festgelegt. Die Sachbezugswerte werden durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, kurz SvEV, angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS, erlassen wird. Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
Die Sachbezugswerte 2022:
Monatlicher Monatswert
– bei der Verpflegung auf 270 Euro,
– bei der Unterkunft und Miete auf 241 Euro,
– bei den unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten für Frühstück auf 56 Euro, für Mittagessen bzw. Abendessen auf 107 Euro.
Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01. Januar 2022:
Das Bundesministerium hat deutlich früher als sonst die Spesensätze und Verpflegungspauschale ab 01. Januar 2022 veröffentlicht.
Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 01. Januar 2022 nicht neu festgesetzt.
Die zum 01. Januar 2021 veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.
Informationen zu den Spesen 2021 / 2020
Neue Spesensätze ab 2021 für Auslandsreisen:
In den nachfolgenden 22 Ländern bzw. Städte gelten ab 2021 neue Spesensätze:
Albanien
Andorra
Botsuana
Burundi
Chile
China / Chengdu
China / Kanton
China/ Peking
China / Shanghai
China / im Übrigen
Cote d`lvoire
Irland
Kenia
Kongo / Republik
Korea / Republik
Kuwait
Lichtenstein
Nepal
Niger
Rumänien/ Bukarest
Rumänien / im Übrigen
Schweiz / Genf
Schweiz / im Übrigen
Senegal
Verpflegungsmehraufwand im Inland 2020:
Die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand im Inland wurden angehoben. Zum 01.01.2020 steigt der Monatswert für Verpflegung auf 258 Euro.
Die Reisekosten und Reisekosten-Vergütungen bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen (Paragraf 9 Absatz 4a Satz 5 Einkommensteuergesetz, kurz EStG) ab 01. Januar 2020 auf einen Blick:
Auslandspauschale 2020:
Die Auslandspauschalen für den Verpflegungsmehraufwand haben sich in über 40 Ländern erhöht bzw. reduziert.
Spesensätze 2020:
Nachfolgend die Spesensätze für Deutschland:
Im Inland werden erstattet bei
– Dienstreisen
bis 8 Stunden 0,00 Euro
– 1-tägigen Geschäftsreisen über 8 Stunden sowie für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen beruflichen Auswärtstätigkeiten
8 bis 24 Stunden 14,00 Euro
– 24-stündiger beruflich bzw. betrieblich bedingter Abwesenheit bei mind. 3-tägige berufliche Auswärtstätigkeit
ab 24 Stunden 28,00 Euro
Pauschale für 1 Übernachtung:
20,00 Euro
Die Verpflegungspauschale (Abwesenheit mind. 8 Std.) entfällt wegen der 2-stufigen Regelung der Mindest-Abwesenheitszeiten.
Die Verpflegungspauschale bleibt wie ursprünglich bei einer Abwesenheitsdauer von 24 Std., vorausgesetzt ist eine mehrtägige (mindestens 3-tägige) berufliche Auswärtstätigkeit.
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Hallo Leute
Leider kann mir keiner sagen oder schreiben ab wann ich die Spesen bekomme.
Das heisst ab da wo ich meine Wohnung verlasse oder ab der Arbeitsstätte.Und ob noch zählt wenn ich mehrmals in der Firma bin.
Wäre sehr nett wenn sich mal einer meldet der sich damit auskennt oder weis wo ich das nachlesen kann.
Danke schon mal
Spesen-Info:
Hallo Schimmack,
wenn Ihre Firma keine Spesen zahlt, können Sie die Spesensätze in der Lohnsteuer- /Einkommenssteuerklärung als Werbungskosten aufführen.
Seit 2014 gibt es zwei Verpflegungspauschalen -ab 8 Stunden bzw. 24 Stunden Abwesenheit-, sowohl in Deutschland als auch im Ausland.
Das Team von autosteuer.de
Frage zu Tage Spessen
von 6-14.30 seit 8,5 stunden -0.75 =7.75 Stunden steht mir mir dann die Tagespessen zu?
Hallo Werner,
die derzeitigen akutellen Spesenbeträge in Deutschland sind:
ab 8 bis 24 Stunden 12 Euro
mindestens 24 Stunden 24 Euro.
Das Autosteuer-Team
Hallo,
folgende Frage hätte ich.
Ich steige um 6 Uhr in meinem LKW und komme zu unterschiedlichen Zeiten wieder auf dem Betriebsgelände an.
Sprich mal um 14 Uhr oder auch mal 17 oder 18 Uhr.
Ein blick auf meine Abrechnung sagte mir das mein Chef nur 4,50€ Spesen pro Tag gezahlt hat.
Jetzt die Frage, ist das so richtig was er macht oder müßte er mehr zahlen?
Bekommt mein Chef eigentlich die Spesen vom Staat zurück oder zahlt er die aus seiner Tasche?
Hallo,
ich bin mit meinem Arbeitsweg täglich ca. 12 h (im Winter bis 14h) für meinen Job unterwegs. Ich arbeite im Entwicklungsbüro offiziell 40 Wochenstunden.
Zählt der Arbeitsweg mit zur Spesenregelung? Kann ich den Anspruch auf Spesen einfordern, wenn der Arbeitgeber bisher nicht bereit ist Spesen zu zahlen…?
mfg
Spesen 2019 – Spesensätze, Tagessätze, Verpflegungspauschale, Verpflegungskosten, Verpflegungsmehraufwand…
Hallo liebe User,
einzelfallbezogene Fragen können wir leider nicht immer beantworten, da der Begriff „Spesen“ sehr umfangreich ist und die Antworten diesbezüglich teilweise in den Bereich der Rechtsberatung fallen.
Euer
Autosteuer.de-Team
Spesensätze 2021
Der Entwurf für die neuen Sachbezugswerte wurde bereits veröffentlicht. Es werden auch 2021 voraussichtlich die Spesensätze im Inland erhöht. Der Entwurf für die Sachbezugswerte 2021 zur Änderung der „12. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“, kurz SvEV, muss jedoch noch im Bundesrat beschlossen werden.
Euer
Autosteuer.de-Team
Spesen 2022
Auslandspauschalen 2022: Das Bundesministerium hat Infos zu den Sätzen für die Übernachtungskosten und den Verpflegungsmehraufwand 2022 veröffentlicht.
Die Spesensätze 2022 wurden vom Bundesministerium der Finanzen, kurz BMF, nicht neu festgesetzt. Bei den Auslandsdienstreisen gelten für das Kalenderjahr 2022 die zum 01.01.2021 veröffentlichten Beträge unverändert fort.
Spesensätze 2022 Deutschland: Die Höhe der Verpflegungspauschale 2022 im Inland bleibt voraussichtlich auch 2022 weiterhin relevant.
Euer
Autosteuer.de-Team
Hallo Zusammen,
Pauschale für 1 Übernachtung:20,00 Euro – wo liegt gesetzliche Grund für 20€ /Nacht?
Hallo liebe User,
sobald die neuen Spesensätze 2023 vorliegen, werden wir ihnen diese selbstverständlich wieder mitteilen.
Euer
Autosteuer.de-Team
Spesen 2023
Die neuen Spesensätze 2023 liegen vor.
Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Pauschalbeträge im Hinblick auf Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland.
Euer
Autosteuer.de-Team
Spesen 2024
Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2024?
Mitte Juli 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf. In diesem Gesetzentwurf ist unter anderem die Anhebung der Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand ab 01. Januar 2024 enthalten.
Geplante Anhebung:
von 28 Euro auf 30 Euro und von 14 Euro auf 15 Euro.
Euer
Autosteuer.de-Team