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Neue Motorrad-Führerscheinklasse: Höheres Risiko durch A1-Erlaubnis

Die neuen Motorrad-Führerscheinklassen gelten ab 19. Janaur 2013.  Die 16- bis 17-Jährigen können von diesem Stichtag an nach der Fahrerlaubnis A1 mit bis zu 120 km/h unterwegs sein.  Ein höheres Risiko durch die A1-Erlaubnis

sieht der ACE . Ein höheres Unfallrisiko für jugendliche Motorrad-Anfänger birgt die neue EU-Führerscheinrichtlinie, indem ab 19. Januar die bisher auf 80 km/h festgelegte Tempobeschränkung für Leichtkrafträder entfällt. 16- bis 17-Jährigen können von diesem Stichtag an nach der Fahrerlaubnis A1 mit bis zu 120 km/h unterwegs sein. Damit werde laut Auto Club Europa-Sprecher Rainer Hillgärtner ein „weiterer Anstieg des schon bestehenden Unfallrisikos in Kauf genommen“. Die Wahrscheinlichkeit nehme zu, dass jugendliche Zweiradnovizen einen Unfall verursachen. Deshalb fordert der ACE vom Bundesverkehrsministerium eine Korrektur der neuen Bestimmung durch nationales Recht und außerdem eine Klarstellung: es müsse in der neuen Vorschrift eindeutig zum Ausdruck kommen, ob sie auch für bereits erteilte A1-Führerscheine gelte oder ob diese für die 120-km/h-Erlaubnis umgeschrieben werden müssten. Nach der ACE-Forderung sollte das Mindestalter für die Klasse A1 auf 18 Jahre, für A2 auf 20 Jahre und für die Klasse A auf 22 Jahre angehoben werden. wp/mid

 


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