Motorradsteuer – Kfz Steuer für Krafträder
Für zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder beträgt die Kfz Steuer jährlich
1,84 Euro je angefangene 25 ccm Hubraum.
Dieser Motorradsteuer-Satz gilt seit 1955 unverändert.
Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten, wie für Pkws oder Lkws über 3,5 t Gesamtgewicht, gilt derzeit nicht.
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Wissenswertes rund um Motorräder, Quads, ATVs
Das soll sich unter anderm im Jahr 2024 ändern:
Mit der 4. Führerscheinrichtlinie soll der digitale Führerschein kommen.
Motorradführerschein – Das änderte sich
Hier finden Sie im Überblick die Änderungen:
> >> Motorradführerschein >>>
Rückblick
Das änderte sich 2023:
Wer mit dem Motorrad nach Österreich fährt, muss für das Pickerl ab 2023 mehr bezahlen.
Das änderte sich 2021:
Seit Januar 2021 gilt die Abgasnorm Euro 5 für alle neu zugelassenen Motorräder (auch 125er).
Das änderte sich 2020:
Bereits am 06.12.2019 trat eine mögliche dauerhafte Absenkung des Mindestalters bei der Fahrerlaubnis der Klasse AM auf 15 Jahre in Kraft. Ob die einzelnen Bundesländer die Regelung ausführen bzw. wie sie diese annehmen, wird sich im Laufe des Jahres 2020 herausstellen.
Das änderte sich 2017:
Seit Januar 2017 müssen alle neu zugelassenen Motorräder und Kleinkrafträder die Abgaswerte nach Euro 4 erfüllen.
Seit dem 1. Januar 2017 gilt die EU-Verordnung 168/2013/ EG zur Genehmigung von 2-, 3- und 4-rädrigen Kraftfahrzeugen, auch für ATVs und Quads.
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Neue Regionalklassen für Motorräder 2021 liegen vor.
Was ändert sich?
https://www.kfz-auskunft.de/news/27817.html