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Ausblick auf das Jahr 2017

 

Alle Motorrad- und Autofahrer müssen sich auch 2017 wieder auf Neuerungen und Änderungen im Zulassungs- und Verkehrsrecht einstellen, beispielsweise auf die neue Definition für Winterreifen, die Euronorm 4 für Motorräder, das Leistungslimit für Quads und vieles mehr.

 

Zulassungs- und Verkehrsrecht 2017

 

Die wichtigsten Änderungen für alle Motorradfahrer in 2017:

Zulassungsrecht 2017,  Euro-4-Norm für Motorräder:

Ab Januar 2017 dürfen neue Kleinkrafträder und Motorräder nur noch dann für den Straßenverkehr zugelassen werden, wenn sie die Abgasnorm der Euro 4 erfüllen.

– Für Quads entfällt das Leistungslimit:

Ab dem 1. Januar 2017 soll die EU-Verordnung 168/2013/ EG zur Genehmigung von 2-, 3- und 4-rädrigen Kraftfahrzeugen, auch für ATVs und Quads gelten. Statt der bislang 15-kW-Grenze gilt dann ein Geschwindigkeitslimit von 90 Kilometer in der Stunde.

 

Die wichtigsten geplanten Neuerungen und Änderungen für alle Autofahrer in 2017:

– Steuervergünstigungen für Erdgas und Flüssiggas:

Im Februar 2017 will sich der Bundesrat mit einer Fortführung der steuerlichen Förderung von Flüssig- und Erdgas für Fahrzeuge befassen. Es ist zu vermuten, dass die die steuerliche Förderung auch nach 2018 bestehen bleiben.

– Zulassungsrecht 2017, neue Definition von Winterreifen:

Die Winterreifen sollen künftig an dem Alpine-Symbol (Schneeflockensymbol) erkennbar sein. Bis Ende September 2024 soll eine Übergangsfrist für das Fahren mit Winterreifen ohne Bergpiktogramm mit Schneeflocke gelten.

– Verkehrsrecht 2017, Handyverstöße im Straßenverkehr werden teurer:

Die Strafe für die unerlaubte Handybenutzung am Steuer soll 2017 im Rahmen der kommenden Bußgeldreform für Autofahrer erhöht werden. Desweiteren soll das SMS-Schreiben verboten werden.

– Neue Verkehrsschilder:

Eine Einführung von Zusatzzeichen für die Darstellung der Führung von Umleitungen durch Kreisverkehr sowie die Zufluss-Regelung sollen neue Verkehrsschilder auf die Straße bringen.

– Emissionsmessung am Endrohr:

Die Abgasuntersuchung soll ab Mitte 2017 wieder am Endrohr vorgenommen werden. Studien hatten gezeigt, dass die On-Board-Diagnose das Überschreiten des geltenden Abgaslimits nicht exakt anzeigt.

– Neue Typ- und Regionalklassen 2017:

Ab 01. Januar 2017 gelten bei den deutschen Versicherern die neu berechneten Regional- und Typklassen. Hohe Einstufungen ergeben sich für viele hochmotorisierte Fahrzeugmodelle der Oberklasse und Sport Utility Vehicles.

 – Kosten für die Hauptuntersuchung steigen: 

Je nach Bundesland werden in 2017 Gebühren für die Hauptuntersuchungen für PKWs in Höhe von 35 und 55 Euro erhoben.

 

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Eine Antwort zu “Motorrad- und Autofahrer 2017 – Das ändert sich”

  1. Laura Krone sagt:

    Wir wollen ein Roller/ Quad kaufen. Interessant, welche Neuerungen aber auch hier auf der Straße berücksichtigt werden müssen, wenn man einen Führerschein braucht. Dies war mir so gar nicht bewusst.

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