Fragen und Antworten zur Filternachrüstung. Rechnet sich das Nachrüsten, wann ist Abgabefrist, was muss ich tun, um den Förderbetrag in Höhe von 330 Euro zu erhalten und welche Fahrzeuge werden gefördert?
Die erneute Auflage des Förderprogramms 2012 zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfiltersystem startete mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Förderrichtlinie zu Jahresbeginn. Ziel ist es (neben der Aktivierung weiterer Umweltzonen), die Luftqualität in Innenstädten und Ballungszentren auch durch Reduzieren des Ausstoßes gesundheitsschädlicher Dieselpartikel noch weiter zu verbessern und die von der EU vorgegebenen Grenzwerte zu erreichen. Für die zwischen dem 1.1. und dem 31.12.12 nachgerüsteten Fahrzeuge führt die mit 330 Euro geförderte Umrüstung zu einer günstigeren Umweltplakette und damit – je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone – künftig oder auch weiterhin zu freier Fahrt in Umweltzonen.
Die Förderung kann für Pkw (Erstzulassung vor 1.1.07) sowie andere Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobil, Krankenwagen, Leichenwagen, rollstuhlgerechtes Fahrzeug, EZ vor 1.1.07) oder leichte Nutzfahrzeuge (EZ vor 17.12.09) beantragt werden. Die 30 Mio. Euro, die das Bundesumweltministerium (BMU) für die Förderung bereitstellt, reichen für über 90.000 Nachrüstungen, die 2012 durchgeführt und von der Zulassungsbehörde in die Kfz-Papiere eingetragen werden. Die verwaltungstechnische Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Abgabefrist für Förderanträge: 1. Februar 2012 bis 15. Februar 2013
In diesem Zusammenhang weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung darauf hin, dass für die beim BAFA einzureichenden Förderanträge der früheste Termin für Ausgabe der Antragsformulare und Antragstellung inzwischen vom 15. Februar dieses Jahres auf den 1. Februar vorgezogen wurde. Die Abgabe- bzw. Ausschlussfrist zur Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen endet weiterhin mit Ablauf des 15. Februar 2013. Unternehmen müssen zusätzlich zum Förderantrag die unterschriebene „De-minimis“-Erklärung vorlegen.
Antragsformulare und „De-minimis“-Vordrucke werden vom BAFA sowohl online als auch nach schriftlicher Anforderung zur Verfügung stellt. Kontakt: Referat 514, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, www.bafa.de, Fax 06196 908777.
In wenigen Schritten zum Förderbetrag
Der erfolgreiche Weg zum Förderbetrag und zur Schadstoffplakette Schritt für Schritt:
- Möglichst viele Informationen über die am Markt erhältlichen Nachrüstpartikelfilter, die für das betroffene Fahrzeug am Markt erhältlich sind, einholen, sie gründlich miteinander vergleichen und prüfen, um dann die „richtige“ Kauf- bzw. Einbauentscheidung treffen zu können.
- Nachrüstung des Fahrzeugs mit Partikelfilter oder Partikelfilter-Katalysator in der Kfz-Fachwerkstatt durchführen.
- Mit der Einbaubescheinigung der Werkstatt zur Kfz-Zulassungsstelle, um die Partikelfilter-Nachrüstung im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) eintragen zu lassen.
- Dann den BAFA-Förderantrag ausfüllen und zusammen mit einer Kopie der geänderten Zulassung per Post beim BAFA (bis spätestens 15. Februar 2013) einreichen.
- Nach der Bearbeitung und Anerkennung wird der Barzuschuss von 330 Euro aufs Halterkonto überwiesen.
Nachrüsten rechnet sich meist
Zuvor ist allerdings zu klären, ob sich – abgesehen von der freien Fahrt in Umweltzonen sowie dem persönlichen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz – im konkreten Einzelfall das Nachrüsten auch lohnt. Die Frage also, ob ein jüngeres oder neues Fahrzeug nicht die bessere Lösung ist. Das hängt im Wesentlichen vom momentanen Zeitwert des Fahrzeugs bzw. seinem Allgemeinzustand ab – und natürlich dem Geldbeutel des Halters: Die Sachverständigen der GTÜ weisen darauf hin, dass die reinen Teilepreise (je nach Fahrzeug) für Zusatz-Partikelfilter zwischen rund 300 bis 1.200 Euro liegen und bei Austausch-Oxidationskatalysatoren mit integriertem Partikelminderer sogar bis zu 2.200 Euro kosten können. Falls der vorhandene Oxi-Kat über fünf Jahre alt ist oder über 80.000 km in Betrieb ist, ist dessen Austausch im Zusammenhang mit der Partikelfilternachrüstung übrigens vorgeschrieben. Hinzu kommen noch die Kosten für den Einbau in der Werkstatt sowie der Verwaltungs- und Zeitaufwand. Das kann dann teuer werden. Bei gepflegten, bis zu zehn Jahre alten Fahrzeugen lohnt sich jedoch in der Regel die Nachrüstung, die zudem den Wiederverkaufswert, sprich die späteren Verkaufschancen, deutlich erhöht.
GTÜ-Onlinedatenbank – optimale Marktübersicht für vollen Durchblick
Die kostenfrei nutzbare GTÜ-Onlinedatenbank „Plakettensuche mit Nachrüst-Informationen“ unter feinstaub.gtue.de informiert einfach, schnell – und vor allem beispielhaft umfassend – über die aktuell am Markt tatsächlich erhältlichen und per allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassenen Partikelfilter-Nachrüstlösungen. Also keine Nachrüstsätze, die nur geplant oder in Vorbereitung sind oder inzwischen wieder aus dem Programm genommen wurden. Allein für die von der Förderung betroffenen Fahrzeuge sind in der GTÜ-Datenbank, die auch vom ADAC empfohlen wird, die laufend aktualisierten Lieferprogramme von über 20 Partikelfilterherstellern bzw. Exklusivanbietern gelistet.
Die übersichtliche Online-Ergebnisanzeige wird quasi „mit einem Klick auf einen Blick“ erstellt: entweder über die benutzergeführte HSN/TSN-Suche (Eingabe von Herstellerschlüsselnummer HSN und Typ-Schlüsselnummer TSN) oder, falls diese Angaben fehlen (z. B. Oldtimer, Wohnmobile, Sonderfahrzeuge, Importfahrzeuge), per Alternative-Suche über Fzg-Hersteller, Modell, Motorleistung, Hubraum etc.). Zur Anzeige kommen für alle Treffer: Hersteller, Preis (UVP), Bestellnummer, Partikelfilter-ABE, Fzg-Modell- und -typ, Leistung, Hubraum, Baujahr, Motorcode, OE-Teilenummer und Fahrgestellnummer und ggf. besondere Hinweise sowie ein direkter Link auf die jeweilige Anbieter-Webseite für weitere Informationen oder die Kontaktaufnahme.
Zusätzlich zur Plakettensuche und dem aktuellen Angebot an Partikelfiltern hält die GTÜ-Datenbank noch weitere umfassende Informationen zu diesem Themenblock bereit: Gesundheitsgefahren durch Feinstaub, gesetzliche Regelungen, Schadstoffplaketten/-gruppen nach Emissionsschlüsselnummern bzw. Partikelminderungsklassen, Umweltzonen in Deutschland und Nach- bzw. Umrüstung sowie Antworten auf häufig in diesen Zusammenhängen gestellte Fragen.
Die Sachverständigen der GTÜ empfehlen interessierten Autofahrern und Einbauwerkstätten aus den aufgezeigten Gründen, sich über die GTÜ-Onlinedatenbank unter feinstaub.gtue.de schlau zu machen: Sie erleichtert Umrüst- bzw. Kaufentscheidungen mit umfassenden, aktuellen Informationen über am Markt erhältliche Nachrüstungen, Förderungsdetails und allem, was im Zusammenhang mit Schadstoffplaketten und Umweltzonen wichtig ist. Angesichts begrenzter Fördermittel und -fristen raten die GTÜ-Experten mit der Nachrüstung und der Antragstellung nicht zu lange zu warten. Denn je früher der Antrag gestellt wird, desto schneller ist der Staatszuschuss auf dem Konto.. www.gtue.de
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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