Der Bundestag hat am 07. November 2019 das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen. Mit ihm wird die bislang schon geltende ermäßigte Besteuerung der privaten Nutzung auf Elektro-Dienstwagen ausgeweitet, die bis zum 31. Dezember 2030 angeschafft werden.
Zusätzlich wird die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der privaten Nutzung für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von maximal 40.000 Euro nochmals auf 25 Prozent halbiert.
Für Plug-In-Hybride gilt die Ermäßigung, wenn der CO2-Ausstoß entweder höchstens 50 Gramm je Kilometer beträgt oder sie eine rein elektrische Mindestreichweite aufweisen. Diese Reichweite muss für Fahrzeuge, die zwischen 2022 und 2024 angeschafft werden, mindestens 60 Kilometer betragen. Ab 2025 steigt sie auf mindestens 80 Kilometer.
Außerdem hat der Bundestag eine Sonderabschreibung für alle rein-elektrischen Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 eingeführt. Auch die bereits geltende Steuerbefreiungen für das kostenlose Laden am Arbeitsplatz wurde bis Ende 2030 verlängert.
Die Regelungen treten zum 01. Januar 2020 in Kraft. ampnet/deg
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