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Autofahrer aufgepasst – Reform des Flensburger Punktesystems ab 2013

„Jede Regelung, die mehr Transparenz und Verständlichkeit schafft und somit für alle Verkehrsteilnehmer nachvollziehbarer wird, ist aus Sicht der Verkehrssicherheit zu begrüßen“, kommentiert Dr. Walter Eichendorf, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), die gestern bekannt gewordenen Pläne von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer zur Reform des Flensburger Punktesystems.

Das derzeitige Regelungsdickicht sei besonders mit Blick auf die Tilgungsfristen für den Laien nur schwer durchschaubar. Allerdings müsse über Details der Reform noch diskutiert werden, stellt der DVR-Präsident fest. Zum Beispiel darüber, wie der jetzige Punktestand in das neue System überführt werden soll. Der DVR begrüßt daher die Einladung des Bundesverkehrsministers zu einem Gespräch, um sich über Einzelheiten abzustimmen.

„Aus Sicht des DVR muss die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen. Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass Rasen und Fahrten unter Alkoholeinwirkung künftig als Kavaliersdelikte behandelt werden“, erläutert Dr. Eichendorf. Das sei auch nicht die Absicht der Reform, denn die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen und Grenzen für Fahrverbote blieben gültig. Der DVR werde bei den abschließenden Beratungen der Reformpläne sehr genau darauf achten, dass die Neuregelung des Flensburger Verkehrszentralregisters (VZR) von den Verkehrsteilnehmern akzeptiert wird, weil sie einfacher und klarer zu verstehen sei. Nur so könne die Sanktion als „Lernchance“ begriffen werden.

Festzuhalten bleibt, dass nicht angepasste Geschwindigkeit Unfallursache Nummer eins ist. Rund 5,1 Millionen Männer und Frauen sind wegen Tempoverstößen in Flensburg registriert, gefolgt von circa 1,4 Millionen Alkoholdelikten. „Es gibt kein Recht auf zu schnelles Fahren und auch ein Alkoholverbot, für das sich der DVR ausspricht, würde Tote und Verletzte im Sinne der Vision Zero vermeiden“, stellt der DVR-Präsident klar. Insgesamt sind rund neun Millionen Verkehrsteilnehmer mit Eintragungen im VZR belastet.  dvr.de


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