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Autofahrer Tipps: Pflicht bei schlechter Sicht

Nebel beim AutofahrenBesonders in der dunklen Jahreszeit ist die Sicht beim Autofahren oft durch Nebel, Regen oder Schneefall beeinträchtigt. Dann heißt es einen größeren Abstand zu den vorausfahrenden Autos zu halten und die Geschwindigkeit anzupassen. Wichtig ist es auch, je nach Wetterlage die korrekte Beleuchtung zu wählen.

Pflicht bei schlechter Sicht ist grundsätzlich auch tagsüber das Abblendlicht einzuschalten, sonst drohen laut dem TÜV Süd 60 Euro Bußgeld und drei Punkte im Verkehrsregister. Das Tagfahrlicht genügt hier nicht. Viele Fahrzeuge verfügen zusätzlich noch über Nebelscheinwerfer, die die Fahrbahnränder und den Bereich direkt vor

dem Fahrzeug ausleuchten. Bei normalen Sichtverhältnissen dürfen diese Schlechtwetter-Leuchten aber nicht eingeschaltet sein, sonst droht auch hier ein Bußgeld von 35 Euro. Noch strikter ist die Verwendung der Nebelschlussleuchte eingeschränkt, weil sie bis zu 30 Mal heller ist als die normalen Heckleuchten. Denn bei normaler Sicht blendet sie den nachfolgenden Verkehr. Nur bei Sichtweiten unter 50 Metern ist der Einsatz erlaubt, sonst sind ebenfalls 35 Euro Bußgeld fällig. Dann gilt außerdem eine Höchstgeschwindigkeitgrenze von 50 km/h. Das Fernlicht ist bei Nebel generell nicht empfehlenswert, weil dadurch die Wassertröpfchen in der Luft das Licht reflektieren und der Nebel so noch undurchsichtiger wird. Gute Dienste leistet dann die Scheibenwischer, da sich der Nebel auf der Windschutzscheibe absetzt. ts/mid Bildquelle: Hella,  Bildunterschrift: mid München – Bei schlechten Sichtverhältnissen ist generell das Einschalten des Abblendlichts vorgeschrieben. Auch der Einsatz von Nebelscheinwerfern ist dann erlaubt.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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