Bundestag fördert betriebliche E-Mobilität
Der Bundestag hat am 07. November 2019 das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen. Mit ihm wird die bislang schon geltende ermäßigte Besteuerung der privaten Nutzung auf Elektro-Dienstwagen ausgeweitet, die bis zum 31. Dezember 2030 angeschafft werden.