Autosteuer – vergleichen, berechnen, sparen
Kfz Steuer aktuell und übersichtlich:
Autosteuer Berechnung online, schnell und einfach für alle Kraftfahrzeuge.
Jeder Fahrzeughalter in Deutschland ist verpflichtet, Autosteuer zu bezahlen.
Nachfolgend finden Sie Steuertabellen, Kfz Steuerrechner, Infos zur Steuerbefreiung und Steuertipps im Überblick:
>> Autosteuer berechnen <<
>> Autosteuer für Benzinfahrzeuge <<
>> Autosteuer für Dieselfahrzeuge <<
>> Kfz-Steuer für Motorräder <<
>> Kfz-Steuer für Oldtimer <<
>> Autosteuer sparen <<
>> Schadstoffklassen <<
>> Autosteuer vergleichen <<
Was ändert sich 2025 im Straßenverkehr?
Ab dem 01.01.2025 tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Der Preis pro Tonne steigt 2025 auf 55 Euro, was sich auch auf die Kraftstoffpreise auswirkt. In den genannten Preis ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten.
Wann wurde die Kfz-Steuer eingeführt?
Im Jahr 1906 wurde der Vorläufer der heutigen Autosteuer eingeführt. Seinerzeit sollten durch diese Steuereinnahmen die Straßen instandgehalten und neue Straßen gebaut werden.
Wann muss die Autosteuer gezahlt werden?
Die Steuerpflicht für Ihr Fahrzeug beginnt mit der Zulassung und endet mit der ordnungsgemäßen Abmeldung.
Wie wird die Autosteuer berechnet?
Die Höhe der Autosteuer hängt von vier Faktoren ab:
Fahrzeugart – Antriebsart – Hubraum in ccm – CO2 Wert in g/km
Steuerberechnung für Fahrzeuge, die ab 2021 zum ersten Mal zugelassen wurden:
Die neue Kfz-Steuer bringt für erst zugelassene PKW eine höhere CO2-Komponente durch gestaffelte Steuersätze von 2 bis 4 Euro je Gramm pro Kilometer (Schadstoffausstoß von mehr als 95 bis 195 Gramm pro km).
Steuerberechnung für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 neu zugelassen wurden:
Pro angefangene 100 ccm fallen für Benzinfahrzeuge 2 Euro und für Dieselfahrzeuge 9,50 Euro Steuern an. Bei der Autosteuer für Neufahrzeuge ist seit dem 01. Januar 2014 ein Schadstoffausstoß von 95 Gramm pro Kilometer steuerfrei. Für jedes Gramm oberhalb des CO2 Grenzwertes fallen zusätzlich 2,00 Euro an.
Wissenswertes zur Autosteuer:
Für Elektrofahrzeuge gilt eine Steuerbefreiung von maximal 10 Jahren bis längstens 2030. Erforderlich ist eine Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025.
Fahrzeuge mit bivalente Antriebe (z.B. Bio-Diesel, Pflanzenöle, Gas und Benzin) sowie Hybridelektroantriebe werden wie Otto- oder Diesel-Pkw besteuert.
Für Oldtimer ist der Steuersatz pauschal festgelegt.
Der Bundesrat hat das 6. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Seit 01. September 2018 wird die Autosteuer nach dem im WLTP-Prüfzyklus ermittelten Wert berechnet. Betroffen sind ab dem 01.09.2018 nur erstmals zugelassene PKW. Die Testmethode WLTP ersetzt den alten NEFZ-Zyklus. Seit 01. Januar 2021 ist die Abgasnorm Euro 6d für Neuzulassungen (Diesel- und Benzinfahrzeuge) verpflichtend. Für die neue Abgasnorm Euro 7 hat die EU-Kommission bereits Eckpunkte vorgelegt. Ab 2025 will die Europäische Union eine neue Abgasnorm für Autos und Transporter und ab 2027 für Busse und Lkw einführen. Bei PKW sollen zu Stickoxiden, Kohlenmonoxid, Partikeln und Kohlenwasserstoffen auch Ammoniak in die Bewertung einbezogen werden. Für Lastwagen sollen erstmals Grenzwerte für Formaldehyd und Distickstoffmonoxid gelten.
Wie viel Steuer kostet mein Pkw?
Neue Tarife bei der Autosteuer seit 2021: Die CO2-Komponente erhöht sich dem Klimapaket zufolge, und zwar ab einem Ausstoß von 96 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer stufenweise. Zur Ermittlung für den CO2-bezogenen Steuerbetrag werden bei Neuzulassung ab 01. Januar 2021 insgesamt sechs CO2-Stufen herangezogen. Die Obergrenze liegt bei 4 Euro für Werte von über 195 Gramm je Kilometer.
An wen wird die Autosteuer bezahlt?
Die Kfz Steuer müssen Sie an das zuständige Hauptzollamt bezahlen. Bei der Begleichung der Jahressteuer können Sie zwischen viertel-, halb- und jährlich wählen. Bei der viertel- bzw. halbjährlichen Zahlung sollten Sie allerdings mit einem Aufschlag zwischen 3 und 6 Prozent rechnen. Sind Sie mit der Steuerzahlung im Rückstand, könnte es zu einer Zwangsabmeldung kommen (in der Regel nach erfolglosen Vollstreckungsversuch).
Seit 01. Juni 2014 ist der Zoll für die Zuständigkeit der Verwaltung, Erhebung und Festsetzung der Autosteuer verantwortlich. Vom Hauptzollamt erhalten Sie nun Ihren Steuerbescheid über die festgesetzte Steuerhöhe. Die Kfz Steuer ist in der Regel im Voraus zu entrichten.
Selbstüberweiser sollten allerdings mitdenken oder sie müssen mit einer Strafe rechnen. Denn der Zoll verschickt, anders als das Finanzamt, keinen jährlichen Zahlungshinweis mit der Fälligkeit der Kfz Steuer. Vergisst der Fahrzeughalter zu zahlen, droht ihm eine Mahnung mit Säumniszuschlag. Für Kfz Halter, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, bleibt alles wie gehabt.
Kfz-Steuerrechner
Für die Autosteuer gilt: Hoher Schadstoffausstoß = Hohe Steuerbelastung
>>> Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Autosteuer zu berechnen <<<
Nachfolgend finden Sie interessante Berichte zum Thema Kraftfahrzeuge und Verkehr: